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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Online-Händler jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Für Online-Händler bedeutet das: Ihre Websites und Online-Shops müssen bis zu diesem Datum entsprechend angepasst sein, um den gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zu entsprechen.

Junge Frau im Rollstuhl mit Seh-/Hörschwierigkeiten.

 

Wer ist betroffen?


Grundsätzlich betrifft das BFSG alle Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Betreiber von Online-Shops und digitalen Marktplätzen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.


 

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch im B2B-Bereich?


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich primär an B2C-Angebote, also an Dienstleistungen und Produkte, die sich an Verbraucherinnen (Endkundinnen) richten. Für den reinen B2B-Bereich – also wenn Online-Händler ausschließlich andere Unternehmen bedienen – besteht aktuell keine Pflicht, die digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Allerdings gilt Vorsicht: Sobald ein Shop auch nur teilweise Produkte oder Leistungen an Endkund*innen verkauft oder zugänglich macht, greifen die Vorgaben des BFSG. Auch gemischte Geschäftsmodelle, bei denen B2B- und B2C-Kundschaft über dieselbe Plattform bedient werden, fallen unter das Gesetz. In solchen Fällen ist eine barrierefreie Gestaltung zwingend erforderlich.


Tipp von Pixup Media: Selbst wenn keine direkte gesetzliche Pflicht besteht, lohnt sich Barrierefreiheit auch im B2B-Bereich – etwa zur besseren Usability, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und als Zeichen sozialer Verantwortung.


 


Was bedeutet Barrierefreiheit im Online-Handel?


Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Onlineshops so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, genutzt werden können. Für Online-Shops umfasst das unter anderem:


  • Klare Navigation – intuitive und konsistente Menüführung

  • Anpassbare Schriftgrößen & Kontraste – bessere Lesbarkeit für alle Nutzergruppen

  • Alternativtexte für Bilder – zugänglich für Screenreader

  • Untertitel und Transkripte – für Audio- und Videoinhalte

  • Tastaturbedienbarkeit – jede Funktion ohne Maus erreichbar


Diese Maßnahmen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Wer eine barrierefreie Website erstellen möchte, sollte diese Richtlinien konsequent umsetzen. Pixup Media berät dazu praxisnah und zielgruppengerecht.


 

Tools & Hilfsmittel zur Umsetzung


Die Umsetzung barrierefreier Websites kann durch spezialisierte Tools und Plugins unterstützt werden:


  • Eye-Able: Erweiterung für Barrierefreiheitsfunktionen auf Webseiten

  • WAVE Web Accessibility Tool: für Kontrast- und Code-Prüfungen

  • axe DevTools: Browser-Plugin für Entwickler*innen

  • CMS-Plugins: z. B. für Shopware oder WordPress


Pixup Media hilft bei der Auswahl und Integration geeigneter Tools in bestehende Systeme.


 

Checkliste: Barrierefreiheit für Online-Händler


✅ Website-Prüfung nach WCAG 2.1

✅ Kontrast- und Schriftoptimierung

✅ Alternativtexte für Bilder

✅ Tastaturnavigation sicherstellen

✅ Untertitel & Transkripte bereitstellen

✅ Hinweis in den AGB integrieren

✅ Regelmäßige Tests mit Tools durchführen

✅ Dokumentation zur Nachweispflicht erstellen


Pixup Media bietet eine vollständige Begleitung dieser Schritte an – von Analyse bis Umsetzung.


 

Rechtliche Pflichten für Online-Händler


  • Transparenzpflicht: Hinweise zur Barrierefreiheit in den AGB

  • Produktkontrolle: Nur barrierefreie Produkte vertreiben

  • Umsetzungspflicht: Spätestens zum 28.06.2025


Hier geht es zum offiziellen Gesetzestext


 

Risiken bei Nichteinhaltung


🚫 Bußgelder bis 100.000 €

🚫 Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

🚫 Vertriebsverbote für nicht-konforme Produkte


Pixup Media hilft, diese Risiken zu vermeiden.

 

Fazit


Das BFSG ist kein optionales Extra, sondern wird zur Pflicht für viele Online-Händler. Wer sich frühzeitig mit digitaler Barrierefreiheit befasst, sichert nicht nur die eigene Rechtskonformität, sondern verbessert gleichzeitig Nutzererlebnis, Sichtbarkeit und Reichweite.


 

Wie Pixup Media unterstützen kann


Als erfahrene E-Commerce-Agentur unterstützt Pixup Media Unternehmen dabei, ihre Online-Shops nicht nur rechtssicher und technisch einwandfrei, sondern auch barrierefrei zu gestalten. Von der individuellen Beratung über die Auswahl geeigneter Tools bis zur technischen Umsetzung stehen wir an Deiner Seite.


Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und frühzeitig auf der sicheren Seite stehen.



 
 
 

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